Ihre kompetente Rechtsberatung
Wir leisten eine umfängliche Rechtsberatung für Dubai und die VAE.
Gesellschaftsrecht
Die rechtssichere Strukturierung und laufende Betreuung von Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfordert fundierte Kenntnisse im internationalen Gesellschaftsrecht. Die DBC unterstützt Mandanten gemeinsam mit erfahrenen Partnerkanzleien bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen und Prozessen.
Gestaltung und Begleitung von Unternehmensgründungen
Rechtliche Strukturierung und Durchführung von Anteilsübertragungen
Ausarbeitung und Optimierung von Geschäftsführungsverträgen
unter Berücksichtigung lokaler arbeitsrechtlicher Bestimmungen, Haftungsszenarien sowie steuerlicher Auswirkungen.
Arbeits- & Aufenthaltsrecht
Arbeitsverträge, Visumsrecht, Kündigungsschutz, Schutz vor Haftungsrisiken für Arbeitgeber.
Entwicklung maßgeschneiderter Corporate-Governance-Lösungen
um klare Entscheidungsstrukturen, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen innerhalb der Organisation zu etablieren
Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverhältnissen
nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der VAE, zu Gehalt, Kündigungsfristen, Probezeiten, Urlaubsansprüchen und Zusatzleistungen.
Begleitung im Visumsrecht
insbesondere bei der Beantragung und Verlängerung von Employment-Visa, Family-Visa oder Investoren-Visa – inklusive Beratung zur rechtssicheren Verknüpfung mit der Unternehmensstruktur.
Kündigungsschutz und Trennungsszenarien
insbesondere bei der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für ordentliche und außerordentliche Kündigungen sowie Abfindungsregelungen.
Schutz vor arbeitsrechtlichen Haftungsrisiken
beispielsweise durch die ordnungsgemäße Gestaltung von Arbeitgeberpflichten, Dokumentationspflichten und Compliance-Vorgaben.
Vertragsgestaltung & Prüfung
Erstellung und Review branchenspezifischer Verträge in deutscher, englischer und arabischer Sprache.
Arbeits- & Aufenthaltsrecht
Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverhältnissen in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist ein wesentlicher Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Arbeitgeber müssen sich nicht nur mit lokalen arbeitsrechtlichen Vorschriften auseinandersetzen, sondern auch mit den komplexen Regelungen rund um Visa, Aufenthaltsstatus und Haftungsfragen.
Immobilienrecht
Der Erwerb oder die Anmietung von Immobilien in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfordert fundierte rechtliche Begleitung. Ob bei Investitionen in Off-Plan-Projekte, dem Kauf von Bestandsobjekten oder gewerblichen Mietverhältnissen, lokale Besonderheiten und rechtliche Rahmenbedingungen müssen präzise beachtet werden. Die Rechtsberatung der Dubai Business Consulting unterstützt Sie in allen Fragen zum Immobilienrecht.
Rechtliche Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen
unter Berücksichtigung emiratsübergreifender Regelungen (z. B. Dubai Land Department, Abu Dhabi Municipality).
Gestaltung und Analyse von Mietverträgen
für Wohn- und Gewerbeimmobilien, einschließlich Laufzeitregelungen, Instandhaltungspflichten, Kündigungsmodalitäten und Indexierung.
Ausarbeitung von Übergabeprotokollen und Vereinbarungen
zur rechtssicheren Objektübertragung bei Eigentums- oder Mieterwechsel.
Beratung zu Eigentumsrechten und Registerpflichten,
insbesondere in Freehold-Zonen oder bei Erwerb durch Auslandsgesellschaften.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Erstgespräch
und finden Sie heraus wie DBC Sie unterstützen kann.
Erbrechtliche Vorsorge und Rechtswahl:
Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Für Europäer mit Wohnsitz in den VAE kann somit emiratisches Recht gelten, es sei denn, es wurde ausdrücklich deutsches Erbrecht gewählt. Wir beraten Sie bei der rechtswirksamen Festlegung der gewünschten Erbfolge und begleiten die entsprechende Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung emiratischer Vorgaben.
Testamentsgestaltung & Nachlassstrukturierung:
Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen europäischem und emiratischem Erbrecht, etwa hinsichtlich der Erbfolge zugunsten des Ehepartners oder der Verteilung von Immobilienbesitz, ist ein individuell formuliertes Testament dringend zu empfehlen. Wir helfen bei der rechtssicheren Ausgestaltung, inklusive notarieller Beglaubigung und gerichtsfester Übersetzung.
Nachlassabwicklung in den VAE:
Europäische Erbscheine werden in den VAE in der Regel nicht anerkannt. Daher müssen Nachlassverfahren über emiratische Gerichte geführt werden, was zusätzliche Zeit, Kosten und Dokumentationspflichten mit sich bringt. Wir beraten zur strukturierten Nachlassplanung und begleiten die lokale Abwicklung bei Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensanteilen.
Erbschafts- & Schenkungssteuer:
Zwar kennen die VAE keine Erbschaftssteuer, dennoch können deutsche oder europäische Steuerpflichten entstehen, etwa bei Inlandsvermögen oder grenzüberschreitenden Erbfällen. Wir koordinieren die steuerliche Strukturierung Ihres Nachlasses in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern und Family Offices.
Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen:
Wir unterstützen bei der Erstellung und rechtssicheren Umsetzung dieser Dokumente, angepasst an die Anforderungen und Anerkennungspraxis in den VAE. Dies sichert Ihre Interessen im Ernstfall auch im Ausland.
Eheverträge & Scheidungsfolgen:
Internationale Ehen erfordern besondere rechtliche Vorkehrungen. Eheverträge zur Vermögensaufteilung und Absicherung im Trennungsfall sollten vor oder während des Aufenthalts in den VAE aufgesetzt oder angepasst werden, insbesondere dann, wenn Vermögen im In- und Ausland existiert. Auch die Scheidungsfolgen (z. B. Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich) sind im Lichte beider Rechtsordnungen zu prüfen und vertraglich zu regeln.
Konfliktlösung
Mediation, Schiedsverfahren (z. B. DIAC), gerichtliche Vertretung durch Kooperationskanzleien vor emiratischen Instanzen.
Familien & Erbrecht
Die Gestaltung von Ehe- und Erbverhältnissen im internationalen Kontext der Rechtsberatung gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere für europäische Staatsangehörige, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten leben oder dort Vermögen halten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in den VAE unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von den in Europa geltenden Regelungen. Ohne rechtzeitige und fundierte Vorsorge kann dies zu erheblichen Unsicherheiten und Nachteilen führen.
Streitbeilegung & Prozessvertretung
Mediation & Schiedsgerichtsverfahren
Geschäftliche Aktivitäten in einem internationalen Umfeld wie den Vereinigten Arabischen Emiraten verlaufen nicht immer konfliktfrei. Umso wichtiger ist ein klar definiertes Verfahren zur außergerichtlichen und gerichtlichen Streitbeilegung. DBC bietet gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland, Dubai und Abu Dhabi ein durchgängiges Leistungsspektrum in der Rechtsberatung, das vom präventiven Konfliktmanagement bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche reicht.
Mediation
Bei der Mediation vermitteln neutrale, zertifizierte Mediatoren zwischen den Parteien, um eine zügige, kosteneffiziente und verbindliche Einigung zu erzielen. Wir
- prüfen die Eignung des Falls für ein Mediationsverfahren,
- bereiten Ihre Verhandlungsstrategie vor und
- begleiten Sie bis zur Umsetzung des Vergleichsabkommens, das in den VAE vollstreckbar gestaltet werden kann.
Schiedsverfahren (z. B. DIAC, ADCCAC, DIFC-LCIA)
Die VAE sind ein etablierter Schiedsstandort insbesondere das Dubai International Arbitration Centre (DIAC) und die DIFC-LCIA verfügen über internationale Reputation. Wir unterstützen Sie bei
- der Formulierung wasserdichter Schiedsklauseln in deutsch-, englisch- und arabischsprachigen Verträgen,
- der Auswahl geeigneter Schiedsrichter / Institutionen,
- der kompletten Verfahrensbegleitung von der Einreichung des Antrags bis zur Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs gemäß New-York-Übereinkommen.
Gerichtliche Vertretung vor emiratischen Instanzen
Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, stellen wir den Kontakt zu unseren Kooperationskanzleien her, die zur Prozessführung vor allen emiratischen Gerichten zugelassen sind. Gemeinsam gewährleisten wir
- eine fundierte Prozessstrategie unter Berücksichtigung lokaler Verfahrensregeln,
- zweisprachige Schriftsätze (Arabisch / Englisch) und beglaubigte Übersetzungen,
- proaktives Management von Fristen, Beweissicherung und Vollstreckungsmaßnahmen.
Beratung zu Eigentumsrechten und Registerpflichten,
insbesondere in Freehold-Zonen oder bei Erwerb durch Auslandsgesellschaften.
Familien- & Erbrecht
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die Unternehmensgründung in den VAE erfordert eine differenzierte Planung, je nachdem, ob die Gründung im Mainland oder in einer Freezone erfolgt. Es sind unter anderem geeignete Rechtsformen zu wählen, Satzungen zu erstellen, Genehmigungen einzuholen und behördliche Prozesse zu koordinieren.
Anteilsübertragungen erfordern nicht nur einen rechtssicheren Kauf- oder Abtretungsvertrag, sondern auch die notarielle oder behördliche Anerkennung – je nach Rechtsform und Standort der Gesellschaft. Wir prüfen bestehende Gesellschaftsverträge, gestalten Abtretungs- und Kaufverträge und stimmen die Umsetzung mit den zuständigen Behörden ab.
Geschäftsführerverträge in den VAE sollten sowohl die arbeits-, als auch gesellschaftsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Zu berücksichtigen sind unter anderem Befugnisse, Haftung, Vergütung, Kündigungsmodalitäten und etwaige Visumsfragen.
Corporate Governance umfasst die Gestaltung von Entscheidungsprozessen, Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen innerhalb eines Unternehmens. Gerade in international zusammengesetzten Unternehmen ist eine klar definierte Governance-Struktur entscheidend, um Haftungsrisiken zu reduzieren und Investoren zu überzeugen.
Verträge in den VAE werden häufig in Englisch oder Arabisch abgeschlossen. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung erfordert daher nicht nur sprachliche, sondern auch juristische Präzision.
Beim Kauf oder der Anmietung von Immobilien müssen Registerpflichten, Eigentumsrechte in Freehold-Zonen und die Einhaltung lokaler Behördenvorgaben (z. B. Dubai Land Department) beachtet werden.
Grundsätzlich kann deutsches Erbrecht durch ausdrückliche Rechtswahl nach der EU-ErbVO weiterhin gelten auch bei dauerhaftem Aufenthalt in den VAE. Ohne Regelung droht jedoch die Anwendung des emiratischen Rechts.
Arbeitgeber müssen bei Vertragsgestaltung, Kündigung, Visa-Angelegenheiten und Compliance viele Vorschriften beachten, insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abfindungen sowie der Beantragung von Visas und Aufenthaltsgenehmigungen.